Gerade habe ich eine Antwort von Justizministerin Brigitte Zypries auf abgeordnetenwatch.de gelesen. Zusammengefasst heißt es darin, dass auf richterliche Anordnung geprüft werden darf, "ob von einem bestimmten Telekommunikationsanschluss wiederholt versucht wurde, auf kinderpornographische Angebote zuzugreifen. [...] Anschließend können [...] der Name und die Adresse des Inhabers des Telekommunikationsanschlusses bestimmt werden."
Aha. Klingt so etwas danach, als würde bei einem begründeten Anfangsverdacht, der sich auf einen "bestimmten Anschluss" bezieht, entsprechende Befugnisse eingeholt und dann die Person zum Anschluss ermittelt. Klingt vernünftig und nach einer rechtsstaatlichen Vorgehensweise.
Das Ganze wäre aber keine Aussage eines unserer wortverdrehenden Politiker, wenn es da nicht einen ganz entscheidenden Haken gäbe:
Um überhaupt mal anhand "der Internetprotokoll-Adresse und des
Zeitpunkts des Zugriffs" zu ermitteln, was da zu welchem Anschluss
gehört, müssen doch sämtliche dieser abstrakten Daten in konkrete
Personen aufgelöst werden. Der Grund dafür ist einfach, dass bei einem
Großteil der privaten Internetanschlüsse dynamische IP-Adressen zur
Anwendung kommen, d. h. nur mit Adressen und Zugriffszeitpunkten lassen
sich Aussagen wie "wiederholt" gar nicht qualifizieren.
Man kann also davon ausgehen, dass jeder Zugriff auf die
Stopp-Server letzten Endes zu einer personenbezogenen Auswertung führt.
Im Moment ist überhaupt nicht geklärt, wie die hierbei anfallenden
Daten vorgehalten und weiterverarbeitet werden.
Dazu kommen nun zwei weitere Aspekte der geplanten Netzsperren.
Zunächst einmal geht die Erhebung von Zugriffsdaten weg vom Einzelfall,
also vom einzelnen Server beim Hosting(!)-Anbieter. Derzeit lassen sich
diese Daten eher nicht vom ISP der Privatnutzer abgreifen, denn diese
Provider verfügen ja noch nicht über die hierfür erforderliche
Infrastruktur. Mit den Stopp-Servern wird genau diese geschaffen, d. h.
Zugriffe auf bestimmte Sites werden mehr oder weniger zentral und
lückenlos protokolliert. Das kann man gutheißen, da hierdurch die
Strafverfolgung sicher effektiver und effizienter wird.
Problematisch wird das Ganze aber dann in Verbindung mit der
Tatsache, dass es in Zukunft auch möglich sein wird, vom öffentlichen
Internet aus zu überprüfen, ob eine bestimmte Site gesperrt ist. Früher
oder später wird es eine umfangreiche wenn nicht vollständige Liste der
gesperrten Sites geben, entweder durch Scans ermittelt oder von
irgendjemandem nach Draußen geschleust.
Aus diesen beiden Aspekten - lückenlose Überwachung und
Kennzeichnung der gesperrten Inhalte - ergeben sich dann erst die
Missbrauchsmöglichkeiten, die in der laufenden Diskussion schon öfter
zur Sprache kamen. Man spricht da auch von der "Exploitability" von
Daten, und die würde sich eben erst nach der Umsetzung des Vorhaben
ergeben. In einem aktuellen Artikel auf netzpolitik.org wird anhand von Prefetching und Linkverkürzern beschrieben, wie solche Angriffe konkret aussehen könnten.
Es ist schwer vorherzusagen, welchen Auswirkungen das auf das Netz
haben würde. Es muss eigentlich nur einmal ein Fall durch die Presse
gehen, wo jemand unschuldig ins Raster der Ermittler gekommen ist. Wer
klickt dann noch spontan auf eine TinyURL? Gerade die neuen, schnellen
"viralen" Dienste wie Twitter würden am meisten leiden.
Das Absurdeste an all dem aber ist, dass in diesem überwachten und
ausgebremsten Netz dann Pädophile in aller Ruhe unter dem Schutz
ausländischer Proxys und VPNs die "offizielle" Kinderpornoliste des BKA
abgrasen könnten.
Via fefe kam grade noch ein Link auf diesen Artikel in der Zeit: Ausweitung der Sperrzone. Neben einer aufschlussreichen Zusammefassung der Netzsperren in anderen Ländern, z. B. der Türkei, wo etwa Youtube komplett zensiert ist, kommt darin auch die Hes
Aufgenommen: Mai 15, 23:25
Auf der "Zensursalarm"-Website wird in Form einer funktionierenden Implementierung gezeigt, wie ein System aussehen kann, das einen Anbieter von beliebigen Webinhalten warnt, sobald die zugehörige Domain von einer Netzsperre erfasst wird. Als V
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Von der Leyen spricht... and I must rant. Toll!! Wir wurden erhört! Die Forderung nach rechtsstaatlicher Absicherung hat bewirkt, dass nun wieder ein "unabhängiges Gremium" zur Kontrolle der Bundesnetzpolizei durch die Debatte geistert. Die
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